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Entwurf — bitte vor dem Go-live rechtlich prüfen lassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln den Besuch des Spring Festival in Wittenbach sowie die Nutzung dieser Website. Veranstalterin ist die HUMABEvent GmbH, Hofstetstrasse 10, 9300 Wittenbach. Mit dem Kauf eines Tickets und dem Betreten des Festivalgeländes werden diese Bedingungen anerkannt.

2. Tickets und Vertragsabschluss

Der Ticketverkauf erfolgt über unsere Ticketpartnerin „Eventim Light“. Der Kaufvertrag über Tickets kommt zwischen dir und der Ticketpartnerin zustande; es gelten zusätzlich deren Geschäftsbedingungen. Tickets sind erst mit vollständiger Zahlung gültig.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die im Ticketshop angegebenen Preise inkl. allfälliger Gebühren. Die Zahlung wird über die Ticketpartnerin abgewickelt.

4. Rückerstattung und Widerruf

Bei Freizeitveranstaltungen mit fixem Datum besteht kein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rückgaberecht. Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Veranstaltung abgesagt oder wesentlich verlegt wird; massgebend sind in diesem Fall die Bedingungen der Ticketpartnerin. Schlechtwetter ist kein Absage- oder Rückerstattungsgrund (Durchführung bei jeder Witterung).

5. Einlass und Hausordnung

Die Veranstalterin übt das Hausrecht aus. Einlasskontrollen sowie Alters- und Sicherheitskontrollen sind zulässig. Personen, die die Sicherheit, Ordnung oder den reibungslosen Ablauf gefährden, können vom Gelände gewiesen werden – ohne Anspruch auf Rückerstattung. Das Mitführen gefährlicher Gegenstände, eigener Getränke und Speisen sowie professioneller Aufnahmegeräte kann untersagt werden.

6. Bild- und Tonaufnahmen

Am Festival können Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden. Besucherinnen und Besucher erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen solcher Aufnahmen gemachte Bilder zur Berichterstattung und zu Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media, Print) verwendet werden dürfen, ohne dass daraus ein Vergütungsanspruch entsteht.

7. Programmänderungen und höhere Gewalt

Programm- und Line-up-Änderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückerstattung. Bei höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Unwetter, Pandemie) kann die Veranstaltung verschoben, gekürzt oder abgesagt werden.

8. Haftung

Die Veranstalterin haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Für abhandengekommene oder beschädigte persönliche Gegenstände sowie für Schäden durch das Verhalten Dritter wird keine Haftung übernommen. Der Besuch erfolgt auf eigene Verantwortung.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Veranstalterin im Kanton St. Gallen.